ThüringenTausende Polizeieinsätze pro Jahr wegen Fehlalarmierungen

Wenn irgendwo eine Alarmanlage schrillt, kommt die Polizei. Oft handelt es sich dabei um Fehlalarme. Deswegen schreibt die Behörde jährlich zahlreiche Kostenbescheide.
Erfurt (dpa/th) - Fehlalarme von Alarmanlagen führen in Thüringen jedes Jahr zu vielen Polizeieinsätzen - die Kosten stellt die Landespolizei den Betreibern der Anlagen regelmäßig in Rechnung. Pro Jahr müssen vor allem Unternehmen deswegen insgesamt mehrere hunderttausend Euro an den Freistaat zahlen, wie aus der Antwort des Thüringer Innenministeriums auf zwei getrennte Anfragen der Landtagsfraktionen von AfD und CDU hervorgeht.
Für den Zeitraum zwischen Anfang 2021 und Ende 2025 hat das Land diesen Angaben nach etwa 1,7 Millionen Euro als Einnahmen verbucht. Dass die Polizei in solchen Fällen diejenigen zur Kasse bittet, die Alarmanlagen zum Beispiel an Lagerhallen oder auf Baustellen betreiben, ist laut Innenministerium grundsätzlich richtig.
Die Polizei habe den Betreibern der Anlagen deswegen jedes Jahr insgesamt zwischen etwa 314.000 und etwa 401.000 Euro in Rechnung gestellt, heißt es aus dem Ministerium.
Bis zu rund 3.200 Fehlalarmierungen
Alleine im vergangenen Jahr gab es demnach fast 2.600 Polizeieinsätze in Thüringen, die aufgrund von Falschalarmen von sogenannten Einbruch- oder Überfallmeldeanlagen verursacht wurden. Im Jahr 2024 waren es sogar etwa 3.200 Fehlalarmierungen. Zwischen 2021 und 2023 waren es pro Jahr jeweils rund 2.900 fehlerhafte Alarmierungen.
Alles in allem habe es zwischen 2021 und 2025 fast 14.500 kostenpflichtige Polizeieinsätze aufgrund von Falschalarmen bei Einbruch- oder Überfallmeldeanlagen gegeben.
Keine Kosten bei tatsächlicher Gefahr
Die Polizei erhebe keine Kosten für derartige Einsätze, wenn der Betreiber der Anlage nachweisen könne, dass dem Alarm eine tatsächliche Gefahr zugrunde gelegen habe, schreibt das Innenministerium in seiner Antwort an die AfD-Fraktion.
Das könnte zum Beispiel dann der Fall sein, wenn ein Unternehmen nachweisen kann, dass es einen Einbruchsversuch in einem Firmengebäude gab, aber die Alarmanlage die Einbrecher in die Flucht geschlagen habe. "Den Nachweis einer berechtigten Alarmauslösung muss allein der Anlagenbetreiber erbringen", hieß es. Das habe das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil aus dem Jahr 2011 festgestellt. Ein solcher Nachweis kann zum Beispiel dadurch erbracht werden, dass Überwachungskameras einen Einbruchsversuch gefilmt haben.
Verantwortungsvoller Umgang mit Steuergeld
Grundsätzlich sei es aber richtig, dass die Betreiber der Anlagen die Kosten des Einsatzes tragen müssten, wenn die Alarmierung aufgrund eines Fehlalarms erfolgt sei, schreibt das Ministerium in seiner Antwort an die CDU-Fraktion. Damit sollten die Betreiber der Anlagen dazu angehalten werden, ihre Anlagen besser zu warten und zu pflegen, um Fehlalarme zu vermeiden.
Diese Überlegung habe auch mit einem verantwortungsvollen Umgang mit Steuergeld zu tun. "Es kann der Allgemeinheit nicht zugemutet werden, die Lasten der zum Teil kostenintensiven Aufwendungen für die Wartung der Überfall- und Einbruchmeldeanlagen zu tragen", heißt es in der Antwort des Innenministeriums an die CDU-Fraktion.
Aus Sicht des Innenministeriums gilt das umso mehr, weil gerade im ländlichen Raum Thüringens vor allem nachts nur wenige Polizisten im Einsatz sind. Denn: "Die Polizeikräfte stehen in dieser Zeit nicht für andere polizeiliche Maßnahmen zur Verfügung."
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