SachsenWildunfälle in Sachsen: Gefahr steigt in der Dämmerung

01.11.2026, 10:01 Uhr
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(Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild)

Plötzlich steht ein Reh auf der Straße: In der dunklen Jahreszeit steigt die Gefahr von Wildunfällen. Was Autofahrer tun sollten, wenn ein Tier auftaucht.

Dresden (dpa/sn) - Wenn Rehe, Wildschweine oder Hirsche auf die Straße laufen, kann es für Autofahrer gefährlich werden. Gerade in der dunklen Jahreszeit steigt das Risiko für solche Begegnungen. Von September bis Dezember vergangenen Jahres registrierte das Statistische Landesamt Sachsen rund 3.700 Unfälle mit der Ursache "Wild auf der Fahrbahn". Bei 48 davon waren es Unfälle mit Personenschaden.

Insgesamt kam es im vergangenen Jahr demnach zu 10.662 solcher Unfälle. Von Januar bis Juli dieses Jahres waren es bereits 6.558, darunter 80 mit Personenschaden.

In den Morgenstunden zwischen 6.00 Uhr und 9.00 Uhr steigt laut ADAC Sachsen das Risiko für einen Zusammenstoß. In der Winterzeit beginne die Dämmerungsphase zudem schon gegen 17.00 Uhr und falle damit in die Rushhour. Für Wildschweine und Damhirsche beginnt eine besonders geschäftige Phase: Sie haben Paarungszeit. Hinzu kommen die Suche nach Futter und einem geeigneten Winterquartier.

Wie sollten Autofahrer reagieren?

Der ADAC Sachsen rät Autofahrern, bei einer Wildsichtung die Geschwindigkeit zu reduzieren und besonders aufmerksam zu fahren. Taucht ein Tier am Fahrbahnrand auf, sollten Autofahrer sofort abbremsen, das Fernlicht ausschalten und hupen.

Sollte sich das Tier bereits auf der Straße befinden, rät der Autoclub: Nicht ausweichen! Abrupte Lenkmanöver könnten dazu führen, dass das Fahrzeug von der Straße abkommt oder mit dem Gegenverkehr kollidiert. Rehe, Hirsche und Wildschweine sind zudem häufig in Gruppen unterwegs. Wer ein Tier am Straßenrand entdeckt, sollte deshalb besonders aufmerksam bleiben.

Kommt es dennoch zu einem Zusammenstoß, sollten Autofahrer die Unfallstelle absichern und die Polizei verständigen. Verletzte Tiere sollten keinesfalls angefasst werden. Die Polizei informiert den zuständigen Jäger und stellt die für die Versicherung notwendige Wildunfallbescheinigung aus.

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