Sachsen-AnhaltBehörde verpflichtet Leuna Polyamid zu gesichertem Stopp

Das Landesverwaltungsamt ordnet ein kontrolliertes Herunterfahren der Leuna Polyamid GmbH an. Das Unternehmen hatte erfolglos neue Investoren gesucht.
Leuna/Halle (dpa/sa) - Nach der gescheiterten Suche nach neuen Investoren hat das Landesverwaltungsamt die insolvente Leuna Polyamid GmbH zu einem sicheren und geordneten Betriebsstopp verpflichtet. Eine entsprechende immissionsschutzrechtliche Nachsorgeanordnung hat die Behörde am Donnerstag in Halle erlassen, wie es in einer Mitteilung heißt. Hintergrund ist die Ankündigung des Unternehmens, den Betrieb ab Anfang Oktober kontrolliert herunterfahren zu müssen.
In den Produktionsanlagen im Chemiepark Leuna werden unter anderem Kunststoffe und Dünger hergestellt, sowie Ammoniak gelagert. "Ein ungeplanter Ausfall der Energie- oder Hilfsstoffversorgung oder ein unkontrolliertes Abstellen der Anlagen könnte erhebliche Gefahren verursachen", teilte das Landesverwaltungsamt weiter mit.
Land hatte zuvor Notbetrieb zur Gefahrenabwehr finanziert
Bereits nach der Insolvenz des vorherigen Betreibers Domo Caproleuna hatte die Behörde deshalb einen staatlich finanzierten Notbetrieb der Anlage zur Gefahrenabwehr zu Kosten von rund 79,5 Millionen Euro finanziert. "Die Situation war besonders kritisch, weil die Anlagen aus Sicherheitsgründen nicht kurzfristig stillgelegt werden konnten", heißt es weiter.
Der jetzige Erlass verpflichtet den aktuellen Betreiber, die als Auffanggesellschaft gegründete Leuna Polyamid GmbH, unverzüglich eine detaillierte Planung für das sichere Herunterfahren der Anlage vorzulegen. Zudem müssten die erforderlichen technischen und personellen Voraussetzungen sichergestellt sein. Die Behörde habe die sofortige Vollziehung angeordnet und werde den Prozess am Standort eng begleiten. Der Geschäftsführer der insolventen Betreibergesellschaft, Martin Naundorf, hatte die Dauer für das Herunterfahren der Anlagen auf 15 bis 20 Tage geschätzt.
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